Ergänzende diakonische LeistungenDie Ökumenische Diakoniestation Pfinztal erbringt Leistungen in der häuslichen Kranken- und Altenpflege. Darüber hinaus erfahren viele pflegebedürftige Menschen und ihre Bezugspersonen durch unsere Ökumenische Diakoniestation Leistungen zur Förderung und Stabilisierung ihrer Gesundheit oder zur besseren Bewältigung ihrer aktuellen Lebenssituation. Diese zeitaufwendigen und kostenintensiven Leistungen können weder mit den Kranken- noch Pflegekassen abgerechnet werden. Diese Zusatzleistungen werden von uns selbstverständlich erbracht. Sie sind das 'Aushängeschild' der Diakoniestationen und heben unseren Dienst aus dem Angebotsspektrum anderer Anbieter hervor. Die Kosten hierfür werden von den Krankenpflege- und Fördervereinen übernommen. Diakonische Leistungen im einzelnen sind: Begleitende Angebote Informations- und Beratungsgespräche im Vorfeld der Pflege
- telefonischer und/ oder persönlicher Erstkontakt
- geplante Beratungsgespräche mit Patienten bzw. Angehörigen
Beratung kann wie folgt definiert werden:
- persönliche Beratung in individuellen Krisensituationen
- Beratung über unterschiedliche Möglichkeiten ambulanter, teilstationärer bzw. stationärer Versorgung
Krisenintervention bei akuten Notsituationen
- die Umgebung wird vorbereitet, um Pflege zu ermöglichen bei nicht geplanter Entlassung aus dem Krankenhaus
- vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld der Pflege (Beschaffung eines Pflegebettes usw.)
- Einsatz in individuellen Notsituationen (z.B. Aufsuchen von geistig
desorientierten Menschen) - Arztbesuch in Notsituationen (z.B. Absinken des Blutzuckerspiegels)
- Betreuung des Patienten bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes bis zum Eintreffen des Arztes
Zeit für ein längeres Gespräche
- ausreichend Zeit für ein intensives Gespräch mit den Patientinnen und
Patienten in Krisensituationen. - falls gewünscht: Zeit für ein religiöses Gespräch über Fragen des Lebens
- falls gewünscht: ein Gebet oder das Vorlesen eines Gesangbuchliedes bzw. eines Psalms aus der Bibel
- falls gewünscht: die Teilnahme z.B. am Hausabendmahl gemeinsam mit dem Gemeindepfarrer bzw. der Gemeindepfarrerin
Hierbei ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gewisse Zeit neben ihrer pflegenden Tätigkeit zugestanden. Die jeweilige religiöse Überzeugung der Patienten wird selbstverständlich respektiert. Vermittlung weiterer Hilfen
- Besuchsdienste, Hospizdienst, Tagespflege oder Kurzzeitpflege, Therapeuten oder Fußpflege
Sterbebegleitung
- Wird in der Regel von den ehrenamtlichen Hospiz- Helferinnen und - Helfern erbracht bzw. durchgeführt.
Trauerbesuche
- Diese beziehen sich auf die Bezugspersonen der verstorbenen Patientinnen und Patienten
Pflegerische Maßnahmen zur Wahrnehmung, Förderung und Unterstützung der individuellen Lebensqualität
Pflegeberatung
Hierbei handelt es sich um einen geplanten Termin zur Beratung bei Patientinnen und Patienten/ Angehörigen/ Bezugspersonen. Nicht enthalten sind darin Beratungen bei regelmäßig wiederkehrenden Pflegeverrichtungen. Pflegeanleitung
Hierbei handelt es sich um einen geplanten Termin zur Anleitung bei den Patientinnen und Patienten/ Angehörigen/ Bezugspersonen. Nicht enthalten sind darin Anleitungen bei regelmäßig wiederkehrenden Pflegeverrichtungen. Erstbesuch
Inhalte können z.B. sein: - Prüfung des häuslichen Umfeldes
- Besuch im Krankenhaus
- Abklärung des individuellen Hilfebedarfes
- Vermittlung von Beratungsangeboten oder anderen Dienstleistungen
Pflegeplanung
Individuelle Planung der Pflegemaßnahmen unter Miteinbeziehung der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen. Nachbesuche
Wiederholungsbesuche bei gesundheitlichen Veränderungen, wenn vom Arzt keine Verordnung vorliegt. Schnuppertage in der Tagespflege
Mit der Einrichtung der Tagespflege besteht ein zusätzliches Betreuungsangebot. Bei einem kostenlosen Schnuppertag kann man sich auf den Besuch vorbereiten. Investitionskosten
Nach dem Pflegegesetz müssen für jeden Besuch im Rahmen der Pflegeversicherung sog. Investitionskosten berechnet werden. Dazu gehören z.B. die Kosten für die Ausstattung der Station und Fahrzeuge. Die entsprechenden Gebühren für jeden dritten und weiteren Hausbesuch am Tag werden von den Krankenpflege- und Fördervereinen übernommen. Weiterhin wird jeder zweite und weitere Besuch am Tag von den Krankenpflege- und Fördervereinen übernommen. |