VerhinderungspflegeNicht nur der Pflegebedürftige muss sich mit seiner Rolle, Hilfe annehmen zu müssen, anfreunden, auch der Angehörige muss oftmals eine neue Rolle akzeptieren: bereit und in der Lage zu sein, Hilfe zu leisten. Pflegenden Angehörigen werden erhebliche psychische und physische Anstrengungen abverlangt. Allerdings wird dies von den Pflegepersonen häufig nicht realisiert. Oftmals halten Sie sich für unersetzbar und unabkömmlich oder sie möchten die Pflege nicht an Dritte übertragen. Es ist dringend erforderlich, dass die pflegenden Angehörigen auch an sich denken und regelmäßig regenerieren, bzw. ausspannen. Nur so können die schwerwiegenden Aufgaben auch über einen längeren Zeitraum ausgeführt werden. Durch eine ständige Überforderung besteht die Gefahr, dass die pflegenden Angehörigen von heute selbst die Pflegebedürftigen von morgen sein könnten. Hierfür gibt es die Möglichkeit der so genannten Verhinderungspflege: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege jährlich für maximal 28 Tage mit einem Betrag von bis zu 1550,-€. Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit bereits mindestens 12 Monate von der Pflegeversicherung anerkannt ist. Nehmen Sie sich das Recht auf eine kleine Auszeit, um auch Ihre Gesundheit möglichst lange zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen individuellen Pflege- und Betreuungsplan, so dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger auch während Ihrer Abwesenheit optimal versorgt ist. |