Die Pflegereform bringt mehr Leistungen
Kernpunkte des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes sind eine bessere Versorgung von Demenzkranken, aber auch die Unterstützung für pflegende Angehörige. Das Gesetz tritt ab 01. Januar 2013 in Kraft.
Hiermit möchten wir Sie über die Änderungen informieren:
- Mehr Leistungen für Demenzkranke
Auch ohne Pflegestufe erhalten Demenzkranke zu den bislang gezahlten Betreuungsleistungen von 100 bzw. 200 Euro monatlich erstmals Pflegegeld oder Sachleistungen.
Aber auch die Leistungen in den Pflegestufen erhöhen sich für sie.
(Im Pflegeheim bleiben die Leistungen allerdings unverändert.)
- Auszeit für Pflegende
Wird während der häuslichen Pflege eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege (z.B. bei Urlaub oder Erkrankung der privaten Pflegepersonen) notwendig, so wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.
Hiermit möchte der Gesetzgeber für die pflegenden Angehörigen bewusst einen Anreiz bieten, diese wertvollen Erholungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Zuschüsse werden pro Umbaumaßnahme mit bis zu 2.557 Euro gewährt.
Neu ist, dass dies zukünftig unabhängig vom Einkommen geschieht.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, ist der Gesamtbetrag auf 10.228 Euro begrenzt.
- Rentenplus
Wer einen Angehörigen oder Bekannten mit einer Pflegestufe mindestens 14 Stunden pro Woche betreut, kann sich gesetzlich rentenversichern.
Wurden mehrere Menschen jeweils unter 14 Stunden wöchentlich gepflegt, war eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung bisher nicht möglich – auch wenn die Gesamtstundenzahl mehr als 14 betrug. Jetzt werden die Stunden zusammengerechnet.
Auf einen Blick:
Höhe des monatlichen Pflegegeldes für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – zum Beispiel Demenzkranke
Pflegestufe | Pflegegeld | Pflegegeld |
0 | - | 120 Euro (bisher 0 €) |
I | 235 Euro | 305 Euro (bisher 235 €) |
II | 440 Euro | 525 Euro (bisher 440 €) |
III | 700 Euro | 700 Euro (wie bisher) |
Budget der monatlichen Sachleistungen durch einen Pflegedienst für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – z.B. Demenzkranke
Pflegestufe | Pflegegeld | Pflegegeld |
0 | - | 225 Euro (bisher 0 €) |
I | 450 Euro | 665 Euro (bisher 450 €) |
II | 1.100 Euro | 1.250 Euro (bisher 1.100 €) |
III | 1.550 Euro | 1.550 Euro (wie bisher) |
...Gut beraten
Jede Pflegesituation ist anders. Deshalb beraten wir Sie ganz individuell: Am Telefon oder im persönlichen Gespräch, sehr gerne auch bei Ihnen zu Hause.
Wir möchten Ihnen, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, sehr gerne weiterhelfen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse: Bitte melden Sie sich für eine entsprechende Terminvereinbarung.