Im Rahmen der ambulanten Pflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125.- Euro monatlich. Diese Regelung gilt auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1. Das Geld wird nicht direkt ausgezahlt. Sie können es bei zugelassenen Anbietern gegen Dienstleistungen einlösen. So kann dieser Betrag für sogenannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten zur Entlastung im Pflege- und Betreuungsalltag.
Unsere Diakoniestation hält als zugelassene Einrichtung ein breitgefächertes Leistungsangebot vor, das im Rahmen des Entlastungsbetrages bezogen werden kann:
Lassen Sie sich diese zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten nicht entgehen und melden Sie sich bei uns für ein individuelles Leistungsangebot. Wir freuen uns darauf, unseren Beitrag zu einem angenehmen Leben im gewohnten häuslichen Umfeld zu leisten.