Wenn Sie einen geliebten Menschen pflegen und betreuen, müssen Sie dazu körperlich und seelisch in der Lage und allzeit bereit sein. Dabei werden Ihnen täglich enorme psychische und physische Anstrengungen abverlangt. Häufig wird dies nicht oder erst spät realisiert. Man hält sich für unersetzbar und unabkömmlich, möchte die Pflege nicht an Dritte übertragen. Es ist jedoch dringend erforderlich, dass pflegende Angehörige auch an sich denken, regelmäßig ausspannen und regenerieren. Nur so können Sie Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe über einen längeren Zeitraum gerecht werden.
Wir bieten
- Ambulante Verhinderungspflege in Ihrer Wohnung
- Vorübergehende Anpassung der laufenden Einsätze (Leistungserweiterung)
- Betreutes Servicewohnen / Ambulante Kurzzeitpflege im Haus Bühlblick (4 Plätze) oder im Stammhaus Frommel (8 Plätze). Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Rund-um-die-Uhr-Versorgung.
- Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen individuellen Pflegeplan und Betreuungsplan, so dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger während Ihrer Abwesenheit optimal versorgt ist.
Unsere Ziele
- Umfassende Ersatzpflege bei Ausfall der privaten Pflegeperson (Krankheit, Urlaub, Überlastung oder anderer Gründe)
- Bestmögliche Entlastung der pflegenden Angehörigen
Wer übernimmt die Kosten?
- Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege jährlich für maximal 28 Tage mit einem Betrag von bis zu 1.612,- €.
- Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit bereits mindestens 6 Monate von der Pflegeversicherung anerkannt ist.
- Zusätzlich können bis 50% des Kurzzeitpflegebetrags als häusliche Verhinderungspflege genutzt werden, sofern die Kurzzeitpflege in diesem Umfang nicht in Anspruch genommen wurde: Ausweitung auf bis zu sechs Wochen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 2.418,- €.
Nehmen Sie sich das Recht auf Auszeit - um auch Ihre Gesundheit möglichst lange zu erhalten!