Pflegereform 2024
Verbesserungen für Betroffene und Angehörige
In der Pflege werden schon länger Verbesserungen und auch mehr Entlastung für Patienten und ihre Angehörigen gefordert. 2024 treten nun neue Regelungen in Kraft, die insbesondere Pflegebedürftige in der häuslichen Versorgung unterstützen sollen. Hierbei wird auch auf die pflegenden Angehörigen eingegangen. Eine deutliche Entlastung bewirken die Maßnahmen leider nicht, aber es ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Das Pflegegeld ist primär für die häusliche Betreuung durch die Angehörigen bestimmt und wurde ab dem 01. Januar um 5% erhöht. Pflegesachleistungen können für die Versorgung durch zugelassene Pflegedienste eingesetzt werden, auch diese Leistung steigt ebenfalls um 5%. In Deutschland werden ca. 4 von 5 Pflegebedürftigen in der gewohnten häuslichen Umgebung betreut. Deshalb ist eine Unterstützung für die ambulante Pflege sinnvoll und notwendig.
Bei Eintritt eines Pflegefalles in der eigenen Familie sind meist die Angehörigen gefordert. In dieser schwierigen Situation ist es für Berufstätige möglich, eine 10tägige Freistellung vom Arbeitsplatz zu erhalten, um die häusliche Pflegesituation zu organisieren. In diesem Zeitraum wird ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt. Bisher handelte es sich hierbei um eine einmalige Aktion. Ab 2024 können Betroffene nun jährlich darauf zurückgreifen. Pflegende Angehörige benötigen selbst Entlastung und Erholungsphasen. Deshalb wird die Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in Rehaeinrichtungen vereinfacht. Die Kosten für die pflegerische Versorgung eines Angehörigen werden von der Pflegekasse übernommen. Dies gilt für die Pflege innerhalb der Rehaeinrichtung oder einer zugelassenen ambulanten bzw. stationären Pflegeeinrichtung. Außerdem wird der Anspruch auf Verhinderungspflege für Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr (Pflegegrad 4 oder 5) auf 8 Wochen (statt 6 Wochen) verlängert. In diesem Fall entfällt auch die sechsmonatige Vorpflegezeit.
Weitere Zusprüche bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden leider erst Mitte 2025 in Kraft treten. Außerdem sind für die kommenden Jahre weitere Erhöhungen der Pflegeleistungen geplant.
Ein Dschungel der Gesetze versperrt oder verkompliziert häufig die Sicht auf die notwendigen und wichtigen Dinge. Doch wenn der Pflegefall oder die Pflegebedürftigkeit eintritt, ist schnelle und umfassende Hilfe erforderlich, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Eine Pflegeberatung empfiehlt sich bereits im Vorfeld einer möglichen Pflegesituation: So kann man auch längerfristig planen, wenn eine Pflegebedürftigkeit sich abzeichnen sollte.
Die Mitarbeiter der Diakoniestation stehen sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite und bieten ein breites und umfangreiches Leistungsangebot.
Auch bei Fragen zu den Zuschüssen der Pflegeversicherung, zur Pflegeeinstufung oder zu sonstigen Informationen rund um das Thema Pflege werden Informationen und Hilfe angeboten. Die Beratung unterstützt bei der ersten Klärung drängender Fragen sowie Formalitäten und vermittelt zu weiterführenden Unterstützungsmöglichkeiten.
Das Team der Diakoniestation steht Ihnen sehr gerne für eine Pflegeberatung zur Verfügung. Zur Terminvereinbarung kann man sich direkt an die Einrichtung wenden; Tel. 07240-944910 oder E-Mail info@diakonie-pfinztal.de. Wir freuen uns auf Ihr Interesse…